Trinkwasser & Vorschriften in Berlin
Für Blei im Trinkwasser gelten in Deutschland klare Grenzwerte. Die verbindliche Bewertung im Einzelfall erfolgt anhand der Trinkwasserverordnung und der Informationen der Berliner Wasserbetriebe.
Grenzwert für Blei
Seit 2013 gilt in der Trinkwasserverordnung ein Grenzwert für Blei von 0,010 Milligramm pro Liter. Der Grenzwert gilt an der Entnahmestelle – also dort, wo das Wasser aus dem Hahn kommt.
Was für Eigentümer relevant ist
- Die Hausinstallation liegt in der Verantwortung des Eigentümers.
- Bleileitungen können den Grenzwert an der Entnahmestelle überschreiten lassen.
- Bei Bestätigung oder begründetem Verdacht ist eine fachliche Klärung sinnvoll.
- Die Dokumentation des Austauschs oder der Stilllegung ist wichtig.
Rolle der Berliner Wasserbetriebe
Die Berliner Wasserbetriebe verantworten das öffentliche Versorgungsnetz bis zum Hausanschluss. Die Leitungen innerhalb des Gebäudes – und auf dem Privatgrundstück – liegen in der Zuständigkeit des Eigentümers. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Anschluss wenden Sie sich bitte direkt an die Berliner Wasserbetriebe.
Wichtiger Hinweis: Diese Plattform gibt keine verbindliche rechtliche oder behördliche Auskunft. Maßgeblich sind die Trinkwasserverordnung und die Auskünfte der zuständigen Stellen. Die fachliche Beurteilung der Installation erfolgt durch den beauftragten Fachbetrieb.